Mallorca Zeitung

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So beantragen Sie den spanischen Behindertenausweis und diese Rabatte bekommen Sie auf Mallorca mit dem deutschen Ausweis

Wo man den Antrag für das Dokument stellen kann, was es für Hilfen und Rabatte gibt und wie weit man mit der deutschen Variante kommt

In Spanien hat man sowohl mit dem deutschen als auch mit dem spanischen Behindertenausweis Vorteile. DPA

Er ist zwar in Planung, doch noch gibt es keinen europäischen Behindertenausweis. Wie Residenten hierzulande an die offizielle Bescheinigung ihres Behindertengrades (reconocimiento del grado de discapacidad) gelangen, ab wie viel Grad sie einen Behindertenausweis bekommen und ihn nutzen können –und inwiefern in Deutschland ausgestellte Behindertenausweise auf der Insel gültig sind.

Zuständige Behörde

Keinen Ausweis, aber die Feststellung des Grades der Behinderung kann man auf Mallorca bei der Generaldirektion für die Betreuung von Pflegebedürftigen (Dirección General de Atención a la Dependencia) beantragen. Sie untersteht dem balearischen Ministerium für Familie und Soziales (Conselleria de Familias y Asuntos Sociales). „Liegt der Grad der Behinderung bei mindestens 33 Prozent, wird ein Ausweis ausgestellt“, so ein Pressesprecher des zuständigen Ministeriums. Der Ausweis ist nur auf spanischem Staatsgebiet gültig und berechtigt zu einer Reihe von Vergünstigungen. Über diese Vergünstigungen entscheiden jedoch nicht die Mitarbeiter des Ministeriums, sondern die Verkehrsbetriebe, Museen, Bildungseinrichtungen, Unternehmen oder Rathäuser der jeweiligen Gemeinden.

Vergünstigungen und Hilfen

Mallorcas Sozialbehörde IMAS gewährt Residenten unter 65 Jahren mit dem hiesigen Behindertenausweis etwa finanzielle Hilfen für technisches Material wie beispielsweise Hörgeräte oder Kräne, um den Rollstuhl ins Auto zu heben. Zudem bekommen Ausweisinhaber Zuschüsse für sozialmedizinische Behandlungen, um etwa ihre motorischen Fähigkeiten zu verbessern, oder Zuschüsse, um Fahrzeuge auf sie anpassen zu lassen. Für Residenten ab 65 Jahren gibt es separate Hilfen, unabhängig von einem Behindertenausweis.

Daneben gibt es Steuernachlässe etwa bei der Einkommensteuer, der Erbschaft- und Schenkungsteuer, der Mehrwertsteuer (IVA) sowie auch beim Kauf von Fahrzeugen.

Der Grad der Behinderung wird darüber hinaus etwa auch bei der Punktevergabe in Bewerbungsverfahren für Plätze an Schulen oder bei der Vergabe von Stipendien berücksichtigt. Auch bei der Gründung von Unternehmen, der Berufsberatung oder der Jobsuche bekommen Menschen mit Behinderung besondere Unterstützung.

Ebenfalls berücksichtigt wird eine Behinderung bei den Abgaben an die spanische Krankenversicherung Seguridad Social. Familien mit einem Kind mit Behinderung bekommen Beihilfe, Arbeitnehmer mit Behinderung können je nach Behinderung in den Vorruhestand eintreten. Auch bei der Vergabe von Plätzen in subventioniertem Wohnraum werden Menschen mit Behinderung bevorzugt. Daneben können sie Hilfen für die Sanierung von Wohnungen und die Beseitigung baulicher Barrieren beantragen. Weitere Beispiele von Anrechten finden sich auf dieser Website: https://www.caib.es/sites/dgdependencia/es/derechos_de_las_personas_con_discapacidad-16671/

Es lohnt sich, als Resident auf Mallorca den spanischen Ausweis für Menschen mit Behinderung zu beantragen. DPA

Parken und ÖPNV

Menschen mit Behinderung können zudem die Befreiung von der Kfz-Steuer beantragen sowie einen speziellen Ausweis fürs Parken. In Palma etwa geht das mit diesem Formular und den entsprechenden Nachweisen.

Derzeit fahren Residenten noch kostenlos mit Zug, Metro und den Überlandbussen. Sollten die Verkehrsmittel wieder kostenpflichtig werden, können sich Residenten mit einer Behinderung von über 65 Prozent die tarjeta intermodal für Rentner und andere besondere Personengruppen holen und bekommen 80 Prozent Rabatt. Ist die betroffene Person auf eine Begleitperson angewiesen, darf Letztere, sofern sie einen entsprechenden Nachweis zeigen kann, kostenlos mitfahren.

Sehenswürdigkeiten

Bei vielen Touristenattraktionen bekommen Menschen mit Behinderung Rabatt: Für den Eintritt in die Kathedrale von Palma zahlen Nicht-Residenten – Residenten kommen immer gratis hinein – mit einem Behinderungsgrad von unter 65 Prozent 8 statt 10 Euro. Alle, bei denen der Grad 65 Prozent oder mehr beträgt, kommen samt Begleitperson kostenlos hinein. Für die Besuche mit Führungen gibt es keine Rabatte. Als Nachweis reicht entweder der spanische Behindertenausweis oder auch der in Deutschland ausgestellte. Auch ins Castell Bellver in Palma kommen Besucher, die ihre Behinderung mit egal welchem Dokument nachweisen können, kostenlos.

Die Barcos Azules verkehren zwischen Port de Sóller und Sa Calobra. Barcos Azules

Bei den Ausflugsschiffen von Barcos Azules, die Passagiere etwa nach Sa Calobra oder Cala Tuent bringen, bekommen Menschen, die einen Behindertenausweis vorzeigen können, 50 Prozent Rabatt auf die Tickets. Wer mit einem spanischen oder deutschen Behindertenausweis (der Grad ist egal) ins Palma Aquarium gehen möchte, zahlt, sofern er die Tickets erst vor Ort kauft, als Erwachsener 19,50 Euro statt 29,50 Euro und als Kind 12,50 Euro statt 19 Euro.

Lange Wartezeiten

Doch zurück zur Beantragung: Für alle, die den spanischen Ausweis benötigen, lohnt es sich laut dem Ministeriumssprecher, den Antrag so bald wie möglich zu stellen. In der Vergangenheit hat die Bearbeitung schon Monate, ja Jahre gedauert. Dazu, mit wie viel Wartezeit man aktuell rechnen muss, kann oder will der Sprecher keine Angaben machen.

Das Design des hiesigen Behindertenausweises wird derzeit überarbeitet. Conselleria

So sieht aktuell die Rückseite der Karte aus. Conselleria

Voraussetzung Wohnsitz

Obwohl das Zertifikat spanienweit gültig ist, müssen Antragsteller auf den Balearen gemeldet sein. Wie lange jemand schon gemeldet ist, spielt beim Antrag auf die Bestimmung des Grades der Behinderung keine Rolle. Neben dem Wohnsitz müssen Antragsteller eine körperliche, geistige oder sensorische Behinderung nachweisen können, etwa durch schulische, ärztliche, psychologische oder psychiatrische Schreiben von ausgebildetem Personal. Diese Gutachten dürfen nicht älter als sechs Monate sein. Entsprechende Vordrucke gibt es unter: https://www.caib.es/seucaib/es/200/persones/tramites/tramite/4711729/

An Dokumenten sind zudem einzureichen oder zum Vor-Ort-Termin (Anlaufstellen: hier) mitzubringen: das „grüne Kärtchen“ sowie der Personalausweis und der Nachweis vom Einwohnermeldeamt.

Wer die elektronische Kennung cl@ve hat, kann den Antrag auch online einreichen. Dazu im unteren Teil der Übersichtsseite unter „Trámites“ beziehungsweise „Presentación de la solicitud“ erst auf das Pfeil-Symbol rechts und dann auf „Acceso al trámite telemático“ klicken. Wer keine cl@ve hat, klickt auf „Sin autenticar“ und kann dann in vier Schritten alle Daten eintragen und die geforderten Dokumente anhängen. Dafür braucht man unter Umständen jedoch das certificado digital oder die DNI electrónico. Wer auf Nummer sicher gehen will, reicht den Antrag persönlich ein.

Anerkennung vor Ort

Ist der Antrag einmal eingereicht, wird man zur endgültigen Anerkennung des Behindertengrades persönlich einbestellt und vom Gesundheitspersonal vor Ort untersucht. Je nach Entwicklung der Beeinträchtigung oder Fortschreiten der Erkrankungen könnten sich die Betroffenen jederzeit bei der Dirección General de Atención a la Dependencia melden und dort beantragen, dass der Grad ihrer Behinderung neu bestimmt wird, so der Ministeriumssprecher.

EU-weit gültiger Ausweis in Planung:

Offiziell ist der deutsche Schwerbehindertenausweis nur in Deutschland gültig. Anrufe bei mehreren privaten Institutionen auf der Insel zeigen aber: In der Praxis wird, zumindest für Urlauber auf der Insel oft auch der in Deutschland ausgestellte Ausweis akzeptiert. Wie auch Spanien, hat jedes EU-Mitgliedsland derzeit noch seine eigene Regeln zum Behindertenausweis. Das soll sich bald ändern. Das Europäische Parlament will die Einführung eines EU-weit gültigen Dokuments auf den Weg bringen. Bereits 2016 gab es ein Pilotprojekt, an dem acht Länder teilnahmen. Immerhin einen EU-Parkausweis gibt es.

Infos und Online-Antrag:

Servicio de Reconocimiento de Grado, Av. de Gabriel Alomar, 33, Palma, E-Mail: reconeixementgrau@dgad.caib.es, Tel.: 971-17 72 00, Antrag: https://www.caib.es/sites/atenciociutadania/es/l/oficinas/?mcont=18436, https://www.caib.es/seucaib/es/200/persones/tramites/tramite/4711729/, https://www.caib.es/sites/dgdependencia/es/derechos_de_las_personas_con_discapacidad-16671/,

Parkausweise: https://www.palma.es/documents/39048/12133411/Solicitud+de+la+tarjeta+de+aparcamiento+para+personas+con+movilidad+reducida.pdf/1c7a9627-6e4c-aaf8-6824-3f9f6d298345?t=1678443203535, https://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=1139

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