Boote ohne Führerschein auf Mallorca mieten: Das sind die neuen Regeln

Die Vorschriften gelten für Boote mit einer Länge von maximal fünf Metern. Diese dürfen unter anderem ab Windstärke 5 nicht mehr ausfahren und sich nicht weiter als eine Meile von der Küste entfernen

Ein solches Boot darf auch ohne Führerschein gemietet werden.

Ein solches Boot darf auch ohne Führerschein gemietet werden. / Maksyboats

Miguel Vicens

Miguel Vicens

Die Schifffahrtsbehörde im Hafen von Palma hat für die Nutzung von Freizeitbooten ohne Führerschein eine Reihe neuer Regeln und Beschränkungen festgelegt, die in den Gewässern von Mallorca und Menorca ab sofort gelten. Diese sind am Donnerstag (27.6.) nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Balearen (BOIB) in Kraft getreten. Mit den neuen Vorschriften soll vor allem die Sicherheit im Seeverkehr gewährleistet werden.

Die Boote, die ohne Führerschein oder andere Qualifikation gemietet werden können, dürfen eine Länge von fünf Metern und eine Leistung von 11,26 Kilowatt (15 PS) nicht überschreiten, wobei Jetskis nicht in diese Kategorie fallen. Nachfolgend die neuen Regeln und Bestimmungen:

  • Die Boote dürfen nicht hinausfahren, wenn mehr als Windstärke 4 (20 bis 28 Stundenkilometer) auf der Beaufort-Skala herrscht (mäßige Brise), die Wellen mehr als einen Meter hoch sind oder die Sicht weniger als sechs Meilen beträgt. Außerdem dürfen die Boote nicht mehr als eine Meile aufs Meer hinausfahren.
  • Die Fahrt muss immer bei Tageslicht stattfinden.
  • Die maximale Fahrtstrecke darf fünf Meilen nicht überschreiten.
Auch ein solches Boot kann man ohne Führerschein chartern.

Auch ein solches Boot kann man ohne Führerschein chartern. / DM

  • Aus Sicherheitsgründen werden die Boote im Bereich der Häfen von Palma, Alcúdia, Maó und Ciutadella von einem Boot des Verleihers begleitet, das sie eskortiert oder schleppt.
  • Während der Fahrt muss ein Abstand von mindestens 50 Metern zu anderen Schiffen, Booten und Gegenständen eingehalten werden, die verankert oder vertäut sind - es sei denn, die Mieter des Bootes beabsichtigen zu ankern oder festzumachen; in diesem Fall ist ein ausreichender Sicherheitsabstand einzuhalten und es sind die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um eine Kollision oder ein Auflaufen während des Ankerns oder Vertäuens zu vermeiden.
  • Die Boote dürfen nicht mit einer Geschwindigkeit von mehr als 7 Knoten fahren, es sei denn Gefahr ist im Verzug.
  • Die Verleiher müssen die Schiffe mit Mitteln zu ihrer Ortung ausstatten.
  • Auf dem Schiffsrumpf müssen die grundlegenden Sicherheitsvorschriften in einer Sprache, die von den Benutzern verstanden werden kann, ordnungsgemäß angebracht sein.
  • Die Verleiher müssen über ein Begleitboot verfügen. Dieses darf insgesamt bis zu zehn Boote unterstützen, auch von anderen Verleihern.
  • Die Vermieter garantieren im Mietvertrag des Bootes, dass die grundlegenden Sicherheitsvorschriften, einschließlich der geltenden gesetzlichen Bestimmungen, den Mietern zur Verfügung gestellt werden.