Melanie Müller sagt Gerichtstermin in Deutschland krank ab, tritt aber am Ballermann auf
Die Künstlerin sollte am Dienstag in Leipzig aussagen. Es geht um den Hitlergruß-Skandal von vor zwei Jahren
Der Prozess gegen die Ballermann-Künstlerin Melanie Müller verzögert sich weiter. Nachdem die 36-Jährige bereits im Juni einen Gerichtstermin krankheitsbedingt absagen musste, meldete sie sich auch am Dienstag (2.7.) krank. Pikant: Wie der TV-Sender "RTL" berichtet, stand die Sängerin noch in der Nacht zuvor auf Mallorca auf der Bühne. Von Krankheit keine Spur, meint der Sender. Auch für die Nacht auf Mittwoch ist ein Auftritt Müllers auf der Insel angesetzt.
Eigentlich sollte die Ostdeutsche vor dem Amtsgericht in Leipzig im Zuge des Hitlergruß-Skandals von vor zwei Jahren aussagen. Während eines Konzerts in einem der rechten Szene zugeordneten Clubs zeigten Personen im Publikum den Nazi-Gruß und riefen "Sieg heil". Die Sängerin reagierte darauf mit "Zickezacke Zickezacke", woraufhin das Publikum "Heil, Heil, Heil" antwortete. Zudem war auf Videos zu sehen, wie Müller eine Armbewegung vollführte, die stark an den Hitlergruß erinnerte. Sie selbst distanzierte sich damals von den Vorwürfen und meinte, es sei ihre normale "Zickezacke-Handbewegung". Sie habe den Auftritt sofort abgebrochen, als sie die rechten Parolen und Gesten bemerkte.
Vorwurf Hitlergruß - Anklage gegen Mallorca-Sängerin Melanie Müller
Müllers Auftritt auf Mallorca hat wohl keine rechtlichen Folgen
Ihr wird nun das "Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen" vorgeworfen sowie der Besitz von Rauchmitteln. Schon kurze Zeit nach dem Vorfall stand die Künstlerin auf Mallorca wieder auf der Bühne des Oberbayerns.
Nazis am Ballermann auf Mallorca: Melanie Müller ist kein Einzelfall
Dort trat sie auch in der vergangenen Nacht auf. In der Nacht auf Mittwoch ist ein Konzert im Bolero für 0.30 Uhr angesetzt. RTL zitiert einen Rechtsanwalt, dass der Auftritt trotz der Krankschreibung keine Folgen für die Sängerin habe. Sollte sie allerdings beim nächsten Gerichtstermin erneut kränkeln, müsse sie ein Attest vom Amtsarzt vorlegen. Wann der neue Termin ist, steht aber noch nicht fest.
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