K.-o.-Tropfen ins Getränk gegeben und vergewaltigt: Mann auf Mallorca zu zwölf Jahren Gefängnis verurteilt
Nach der Vergewaltigung schickte der Täter dem Opfer eine Droh-Nachricht. Die Frau leidet bis heute unter den Folgen der Tat
Ein Mann ist vor dem Landgericht in Palma am Montag (3.6.) zu zwölf Jahren Gefängnis verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er im Februar 2023 einer Frau K.-o.-Tropfen ins Getränk gegeben und sie später vergewaltigt hatte. Zudem muss er das Opfer mit 25.000 Euro entschädigen.
Das Verbrechen ereignete sich in einer Bar im Carrer Blanquerna in Palma. Die junge Frau war schon seit mehreren Stunden mit Freunden unterwegs und hatte schon viel Alkohol getrunken, als sie auf den 39-Jährigen traf. Dieser lud sie auf weitere Getränke ein. Als sie nicht hinschaute, kippte er ihr K.-o.-Tropfen ins Glas. Er wartete, bis diese ihre Wirkung zeigten und drängte sie kurz vor Mitternacht dazu, sie zum Zuhause der Frau zu begleiten. Dort vergewaltigte er sie mehrfach.
Droh-Nachricht nach der Tat
Es dauerte bis sieben Uhr morgens, als die Frau langsam wieder zu Bewusstsein kam. Daraufhin verließ der Täter ihre Wohnung. Gegen Mittag schrieb er ihr eine Nachricht: "Benimm dich. Wenn nicht, wirst du dich an mich erinnern." Daraufhin ging die junge Frau zum Arzt und später zur Polizei, um Anzeige zu erstatten. Die Beamten nahmen den Täter wenige Stunden später fest.
Vor Gericht erklärte dieser, er habe die Frau auf keinen Fall vergewaltigt. Alle sexuellen Handlungen seien einvernehmlich gewesen. Das Gericht hingegen glaubte der Darstellung des Opfers, die durch Augenzeugenberichte und durch weitere Indizien bestätigt wurde. Dazu gehörten unter anderem auch die Laborresultate, die bescheinigten, dass die Frau K.-o.-Tropfen im Blut hatte.
Schwere psychologische Folgen
In der Urteilsbegründung stellten die Richter fest, dass die Frau unter posttraumatischem Stress und anderen schweren psychologischen Folgen durch den Angriff leidet. Zudem sei sie seit dem Vorfall nicht mehr in der Lage, in Bars oder andere Versammlungsorte zu gehen. Die durch den Angriff entstandene Angst belaste bis heute ihr Sozial- und Sexualleben. Deshalb stellte das Gericht die besondere Schwere der Schuld des Täters fest.
Gegen das Urteil kann Revision eingelegt werden.
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