Illegales Pokerspiel in Wohnung in Palma: Veranstalter muss sechsstellige Strafe zahlen

Der Mann hatte argumentiert, bei dem Treffen habe es sich lediglich um ein Trainingsspiel gehandelt

Um Geld sollte es nicht gehen, wenn man zuhause Poker spielt.

Um Geld sollte es nicht gehen, wenn man zuhause Poker spielt. / DM

Redaktion DM

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Private Poker-Partien, bei denen um echtes Geld gespielt wird, können bittere Konsequenzen haben. Dies hat nun ein Mann auf Mallorca feststellen müssen, der solche Events in seiner Wohnung in Palma organisiert hat. Für die Austragung eines illegalen Glücksspiels muss er nun eine Strafe in Höhe von 150.000 Euro zahlen.

Der Vorfall hatte sich bereits am 28. November 2020 zugetragen. Die Ermittler der für Glücksspiel zuständigen Behörde auf den Balearen bekamen einen Tipp, dass der Mann für den Abend mehrere halbprofessionelle Spieler zu einer Poker-Partie eingeladen hatte. Eine entsprechende Genehmigung hatte er nicht.

Die Beamten informierten die Nationalpolizei, diese wiederum erwirkte einen richterlichen Durchsuchungsbefehl. Vor Ort stellten die Polizisten fest, dass das Poker-Spiel in vollem Gange war. Der Veranstalter hatte eigens einen Croupier engagiert.

8.000 Euro in bar

In einem Zimmer fanden die Beamten rund 8.000 Euro in bar. Sie kamen zu dem Schluss, dass die Teilnehmer dieses Geld gegen Jetons eingetauscht hatten. Darüber hinaus wurde weiteres Bargeld in nicht genannter Höhe entdeckt. Die Ermittler stellten zudem einen Computer sicher, auf dem sie E-Mails des Organisators an die Teilnehmer der Partie vorfanden.

Der Veranstalter erklärte den Beamten, er habe lediglich eine Trainingspartie organisiert. Bei den Teilnehmern handele es sich um semiprofessionelle Spieler, die sich für offizielle Poker-Events vorbereiten wollten. Die Polizisten kauften ihm diese Erklärung nicht ab und leiteten ein Bußgeldverfahren ein.

Niederlage vor Gericht

Da alle Anzeichen darauf hindeuteten, dass der Veranstalter schon häufiger derartige Partien organisiert hatte, wurde der Tatbestand als sehr schweres Vergehen beurteilt. Die zuständige Beamtin verhängte eine Strafe von 150.000 Euro. Der Mann legte Beschwerde beim Verwaltungsgericht ein, kassierte dort aber eine Niederlage. Das Gericht verwies in der Urteilsbegründung unter anderem auf die sichergestellten E-Mails. Das Glücksspielgesetz sieht bei Vergehen dieser Art Strafen zwischen 30.000 und 400.000 Euro vor. Das Gericht beließ es bei den 150.000 Euro.

Erst kürzlich hatte die Nationalpolizei in einem Restaurant in Palma einen von Deutschen organisierten Casino-Abend in einem Restaurant am Paseo Marítimo in Palma hochgenommen. Die Veranstalter argumentieren hier allerdings, dass nie um echtes Geld gespielt worden sei. Man habe lediglich Eintritt für die Teilnahme am Event genommen. /pss

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