Gericht entscheidet wie beim Ballermann: Schließung der Bars in Magaluf während der Corona-Pandemie war illegal

Geklagt hatten zwei Unternehmerverbände

Die Urlauberhochburg Magaluf während der Corona-Pandemie.

Die Urlauberhochburg Magaluf während der Corona-Pandemie. / Manu Mielniezuk

J.F. Mestre

J.F. Mestre

Die Nachtclubbetreiber auf Mallorca haben erfolgreich gegen die damalige Schließung der Bars und Kneipen während der Corona-Pandemie geklagt. Der Oberste Gerichtshof der Balearen verurteilte die Maßnahme nun als unverhältnismäßig und folglich als illegal. Es ist noch unklar, welche konkreten Folgen das Urteil mit sich zieht. Bereits im vergangenen Jahr urteilte das Gericht ähnlich auf die Klage eines Ballermann-Lokalbesitzers.

Im Sommer 2020, kurze Zeit nach dem kompletten Lockdown, kursierten in den Medien Videos der exzessiven Party an der Punta Ballena, dem Herzstück der britischen Partyhochburg. Der damals nötige Mindestabstand oder das Tragen einer Atemmaske wurde nicht eingehalten. Die Balearen-Regierung ordnete die Schließung der Bars in der Straße an, was logischerweise zu großen Einnahmeverlusten führte. Die Nachtclubverbände Abone und Acotur klagten dagegen.

Leben in Parallelstraßen ging weiter

Einerseits sei die Schließung völlig unverhältnismäßig gewesen, da in den Parallelstraßen der Punta Ballena das Leben normal weiterging. Auf der anderen Seite argumentierten die Verbände, dass der Partytourismus schon lange der Regierung ein Dorn im Auge gewesen sei und Corona als Vorwand genutzt wurde, um endlich den Exzessen einen Riegel vorzuschieben.

Das Gericht stimmte dem ersten Anklagepunkt zu. Die Regierung habe zu keinem Zeitpunkt einen Bericht vorlegen können, der über das erhöhte Ansteckungsrisiko ausschließlich in der Punta Ballena informiert. Die Theorie, Corona sei als Ausrede benutzt worden, sah das Gericht dagegen nicht als erwiesen an. Denn kurz vor Ausbruch der Pandemie wurde schon das neue Tourismusgesetzt verabschiedet, das die Exzesse bekämpfen sollte.

Muss Regierung Entschädigung zahlen?

Die Frage bleibt offen, ob und in welcher Höhe die Regierung die betroffenen Bars nun für ihren Einnahmeverlust entschädigen muss. Das Urteil des balearischen Gerichtshofes kann vor dem spanischen Gerichtshof angefochten werden. /rp

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