Leserfragen: Wie komme ich an eine bezahlbare Mietwohnung auf Mallorca?
In den Fragen der Woche geht es auch darum, ob man an seinem Autostellplatz in einer Gemeinschaftsgarage eine Ladestation für ein Elektroauto anbringen darf
Durch einen wohlhabenden Freund, der schon vor Jahren nach Mallorca auswanderte, habe auch ich das Inselleben schätzen gelernt. Problem: Mein Freund hat „lediglich“ Kontakte von Immobilien der höheren Preiskategorien. Da ich jedoch nach einer Mietwohnung suche, die ich von meiner kleinen Rente bezahlen kann, wollte ich bei Ihnen nachfragen, ob Sie vielleicht Ideen haben, wie ich an Vermieter von Wohnungen etwa in Artà oder Ca’n Metxo komme. (Rainer B., per E-Mail)
Es kommt ein wenig darauf an, wie gut Sie selbst Spanisch sprechen oder zumindest Englisch. Sicherlich ist es so, dass viele der deutschsprachigen Makler auf der Insel eher das hochpreisige Segment im Angebot haben, allerdings gibt es Immobilienportale, wie idealista.com oder fotocasa.com, auf denen Sie zunächst einmal Ausschau nach geeigneten Objekten halten können. Auf der Seite gibt es dann häufig auch die Kontaktadressen von Maklern oder anderen Vermietern.
Ladestation in der Tiefgarage?
Wenn man auf Mallorca Eigentümer einer Wohnung ist und auch einen dazugehörigen Tiefgaragenplatz besitzt, kann man dann zum Beispiel hinter seinem Tiefgaragenplatz eine Ladestation oder eine Steckdose für sein Elektroauto montieren? Vorausgesetzt natürlich, dass die ins Haus gehende Leitung stark genug ist. Auch selbstverständlich auf eigene Kosten. Muss dazu die Eigentümergemeinschaft zustimmen? (Norbert R., per E-Mail)
Sie dürfen als Eigentümer der Wohnung und des zugehörigen Stellplatzes in Spanien generell eine Ladestation an ihrem Parkplatz anbringen. Die Eigentümergemeinschaft sollte informiert werden, hat aber nicht das Recht, sich dagegen auszusprechen. Der Strom muss allerdings von Ihnen bereitgestellt werden, Sie dürfen also nicht den Gemeinschaftsanschluss der Garage verwenden. Wie das technisch im Einzelnen umzusetzen ist, müssten Sie wohl am besten mit dem Tiefgaragenbetreiber besprechen. Das spanische Ministerium für Wirtschaft, Industrie und Handel hat eine Richtlinie mit dem Namen „Guía técnica de aplicación ITC-BT 52“ herausgegeben, in dem auf 46 Seiten ausführlich die gültigen Regeln aufgeführt sind.
Leser fragen die MZ
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