Haftstrafe und Entschädigung: Was dem Betreiber des Medusa Beach Clubs nun droht

Rechtsexperten gehen von bis zu neun Jahren Haft und einer Entschädigung in Millionenhöhe aus

Der Betreiber des Medusa Beach Club verlässt das Gerichtsgebäude in Palma.

Der Betreiber des Medusa Beach Club verlässt das Gerichtsgebäude in Palma. / B. Ramon

Die Nationalpolizei auf Mallorca hat am Mittwoch (26.6.) Christian A., den Betreiber des Medusa Beach Clubs, wegen fahrlässiger Tötung in vier Fällen sowie der fahrlässigen Körperverletzung von sechs Personen festgenommen. Die MZ-Schwesterzeitung "Diario de Mallorca" konsultierte nun mehrere Anwälte, um ein mögliches Strafmaß zu ermitteln. Die Einschätzung der Experten: Dem Österreicher drohen bis zu neun Jahre Haft und Entschädigungszahlungen an die Opfer und Angehörigen von über 1 Million Euro.

Grundsätzlich wird jeder der zehn Fälle für sich betrachtet, aber keine Strafe zusammengerechnet, sondern ein umfassendes Urteil gefällt. Eine Reform des Strafgesetzbuchs im Jahr 2019 erhöhte das Strafmaß für die fahrlässige Tötung. Im Artikel 142 ist festgehalten, dass die fahrlässige Tötung mit bis zu vier Jahren Haft geahndet wird. In schweren Fällen kann die Strafe auf bis zu neun Jahre steigen.

Bis zu 107.000 Euro Entschädigung pro Person

Die Experten erwarten, dass sich der Prozess noch Jahre hinziehen wird. Ein zentraler Punkt der Gerichtsverhandlungen werden die Entschädigungszahlungen sein. Wie bereits die Strafverteidigerin Maria Barbancho der MZ schon erklärte, wird die Skala für Autounfälle herangezogen. Demnach stünde zu erwarten, dass Christian A. in allen Fällen jeweils bis zu 107.000 Euro zahlen muss. Die Summe stiege auf über 1 Million Euro.

Theoretisch müsste die Versicherungsfirma, die Christian A. engagierte, für diesen Betrag aufkommen. Praktisch wird es wohl aber einen Streit geben, wer für die Kosten aufkommt. Es steht zu erwarten, dass sich das Unternehmen nicht zuständig sieht, da die eingestürzte Terrasse ein illegaler Anbau war und die Verantwortung somit einzig beim Eigentümer liegt.

Welche Rolle spielt das Rathaus?

Derzeit ist Christian A. der einzige Beschuldigte. Im Zuge der Ermittlungen könnten aber weitere Geschäftspartner oder Angestellte hinzukommen. Auch das Rathaus ist noch nicht aus dem Schneider. Bürgermeister Jaime Martínez kündigte zwar an, dass die Stadt Palma als Nebenkläger auftreten wird. Es kann aber auch sein, dass die Stadt selbst beschuldigt wird. Dem Rathaus waren in diesem Fall seit Jahren Verstöße gegen Bau- und Gewerbevorschriften bekannt, doch es unternahm offenbar nichts dagegen.

Was geschah im Medusa Beach Club?

Der erste Stock des Restaurants Medusa Beach Club an der Playa de Palma stürzte am 23. Mai ein, vier Personen, darunter zwei deutsche Urlauberinnen, starben, 14 weitere wurden laut Polizeizählung verletzt. Die Polizei gab in einem ersten Ermittlungsbericht bekannt, dass das Gewicht der illegalen angebauten Terrasse sowie der 21 Personen, die sich zum Zeitpunkt des Unglücks dort befanden, dazu führte, dass der Boden einstürzte und sogar bis in den Keller durchbrach. Christian A. verzichtete vor dem Ermittlungsrichter auf eine Aussage. Er kam unter der Auflage frei, dass er sich regelmäßig vor Gericht melden muss und Spanien nicht verlassen darf. Eine Kaution zahlte er nicht.

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