Ferienvermieter haben Angst, die Lizenz für ihre Schwarzbauten auf dem Land zu verlieren
Unterstützung bekommt der Verband Febhatur von Pollenças Bürgermeister Martí March
![Illegale Bauten auf dem Land sind auf Mallorca keine Seltenheit.](https://estaticos-cdn.prensaiberica.es/clip/ce9aee13-e469-43ba-be3b-f7f69b9620ba_16-9-discover-aspect-ratio_default_0.jpg)
Illegale Bauten auf dem Land sind auf Mallorca keine Seltenheit. / Symbolbild: DM
Das im Mai verabschiedete Gesetz zur Legalisierung von Schwarzbauten auf dem Land hatte schon seit der Bekanntmachung der Pläne für Proteste gesorgt. Jetzt gibt es wieder Beschwerden – allerdings nicht durch Landschaftsschützer. Denn der Ferienvermieterverband Febhatur sieht die eigene Branche durch das Gesetz benachteiligt.
Hintergrund: Wer seinen Schwarzbau (dabei kann es sich auch um einen Anbau oder eine andere Modifizierung eines Gebäudes handeln), in der gesetzlich vorgeschriebenen Frist von drei Jahren legalisieren lassen will, zahlt nicht nur eine Strafe – er verzichtet auch auf die Möglichkeit, die Immobilie in die Ferienvermietung zu geben. Für Häuser, die eine Lizenz haben, bedeutet dies: die Lizenz geht flöten.
Unterstützung von Pollenças Bürgermeister
Febhatur möchte nun eine Eingabe in das Gesetz machen, damit die bestehenden Lizenzen auch bei einer Legalisierung von Schwarzbauten erhalten bleiben. Unterstützung bekommt der Verband dabei von Pollenças Bürgermeister Martí March. Der sozialistische Politiker erklärte, es könne nicht sein, dass man einen legalen Betrieb aufgeben müsse, um eine Unregelmäßigkeit zu beheben.
Die Gemeinde im Norden der Insel ist besonders von der Problematik betroffen. Weitere Gemeinden, in denen das Problem der legalen Ferienvermietung in einem Schwarzbau besteht, sind Alcúdia und Santanyí. Febhatur wird sich in den kommenden Tagen auch mit den Bürgermeistern dieser Ortschaften zusammensetzen.
Diese Immobilien können legalisiert werden
Legalisiert werden können nur Bauten, bei denen der Verstoß gegen das Baurecht mindestens acht Jahre zurückliegt und somit verjährt ist. Im Falle von Bauten im geschützten ländlichen Raum sind dies diejenigen, die vor Inkrafttreten des Gesetzes über die Raumordnung und Bodennutzung vom 29. Mai 2014 errichtet wurden, mit Ausnahme der in den Geltungsbereich des Gesetzes über Naturräume (Ley de Espacios Naturales) fallenden Grundstücke, in denen sie vor dem 10. März 1991 errichtet worden sein müssen.
Im Gegenzug für die Legalisierung werden von den Eigentümern die Zahlung von Gebühren und Steuern und die Durchführung von Umweltmaßnahmen verlangt. Die Eigentümer müssen im ersten Jahr der Gültigkeit dieses Verfahrens 10 Prozent des Wertes der Baumaßnahme entrichten, im zweiten Jahr sind es 12,5 Prozent und im dritten Jahr 15 Prozent. Wer sich beeilt, zahlt also weniger. /pss/ck
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